Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Just Teamsport
§ 1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer und Just Teamsport geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren.
2. Handelt es sich beim Käufer um einen Verbraucher i.S.v. § 14 BGB, so kommen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben abweichende Regelungen entsprechend dieser Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann. 3. Ist der Käufer kein Verbraucher, gelten die Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen. 4. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Käufer und uns zur Ausführung der Kaufverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.

§ 2 Angebote/ Preise

1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben - so weit zumutbar - vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von einer Woche nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder durch schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer.
Teilt Just Teamsport dem Auftraggeber binnen o.g. Wochenfrist keine Ablehnung mit, gilt der Auftrag als angenommen.
4. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen abgelehnter Aufträge sind ausgeschlossen.
5. Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch uns.
6. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
7. Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dieses gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Höhere Gewalt bei uns oder einem unserer Lieferanten, z.B. Betriebsstörungen jeder Art, insbesondere Maschinendefekt, Streik, Arbeitseinstellung, Aussperrung, unverschuldete Mängel an den zur Herstellung erforderlichen Rohstoffen und alle sonstigen hier nicht aufgeführten unverschuldeten Umstände, die uns und unsere Lieferanten an der rechtzeitigen, sachgemäßen Ausführung hindern, berechtigen uns nach unserer Wahl, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise zu beenden oder auszusetzen. Bei Überschreitungen von Lieferzeiten bleibt der Käufer zur Abnahme verpflichtet, sofern es sich nicht um ein Fixgeschäft handelt. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird von uns zurückerstattet.
8. Bei Vertragsschluss mit Unternehmern ist die Anwendbarkeit des § 312 e I Nr. 1 bis 3 BGB ausgeschlossen.
9. Sofern der Käufer, gleich ob Verbraucher oder Unternehmer, die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Käufer auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
10. Bei wesentlichen Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers, insbesondere im Falle der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit, sind wir berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils des Kaufpreises zu verlangen. Gerät der Käufer mit (Teil-) Zahlungen auf Grund (drohender) Zahlungsunfähigkeit in Rückstand, sind wir berechtigt, evtl. weitere Lieferungen bis zur Zahlung offener Forderungen zurück zu halten. Die Abnahmepflicht des Käufers bleibt bestehen.
11. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.
12. Der Verkäufer speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht ab und er ist dem Kunden auch nicht zugänglich. Wir schicken dem Kunden aber nach Vertragsschluss eine Bestellbestätigung mit allen Angaben an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, in welcher Ihnen nochmals alle wesentlichen Daten Ihrer Bestellung, unsere AGB, Ihre Widerrufs-/ Rückgabebelehrung mitgeteilt werden. Sie haben die Möglichkeit, sowohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch Ihre Bestellung mit allen eingegebenen Daten während des Bestellvorgangs auszudrucken. Durch die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie ferner die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Sie können den Vertragstext auch abspeichern, in dem Sie durch einen Klick auf die rechte Maustaste die Internetseite auf Ihrem Computer abspeichern. Nach Abschluss der Bestellabwicklung ist Ihnen der Vertragstext nicht mehr zugänglich.

§ 3 Preise/ Zahlungsbedingungen

1. Alle angebotenen Preise sind bindend, gelten nur in der angegebenen Menge und verstehen sich ab Werk inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen berechnet.
2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer zulässig.
3. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sind Rechnungen von Just Teamsport nur per Vorkasse zahlbar.
4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
5. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, der Verbraucher in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen.
6. Zahlungseingänge werden auf die älteste Forderung angerechnet. Schecks werden nur vorbehaltlich der Einlösung und nur erfüllungshalber angenommen; eine Verpflichtung zur Annahme von Wechseln besteht nicht.
7. Für Auslandslieferungen bleiben gesonderte Zahlungsbedingungen vorbehalten.

§ 4 Widerrufsrecht des Verbrauchers


1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist telefonisch, in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
2. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
3. Individualisierte / veredelte Ware ist generell vom Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen.

§ 5 Versand/ Lieferung/ Gefahrübergang/ Verpackung


1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf dem Käufer über. Der Abschluss von Transportversicherungen erfolgt - so weit nicht anders vereinbart - ausschließlich durch den Käufern.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist.
4. Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Käufers ab Werk nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung. Durch Teillieferung erwachsende Kosten trägt der Käufer. Erfolgt auf Wunsch des Käufers ein beschleunigter Versand durch Just Teamsport, so trägt der Käufer die entsprechend höheren Versandkosten.
6. Der Käufer ist verpflichtet, sofern ein Transportschaden von Just Teamsport zu vertreten ist, diesen unverzüglich spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Warensendung schriftlich anzuzeigen. Ein Säumnis dieser Frist schließt jeglichen Schadensersatzanspruch aus.

§ 6 Gewährleistung


1. Ist der Käufer nicht Verbraucher, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Im Falle der Nachbesserung tragen wir alle zu deren Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort zu verbringen ist.
4. Ist der Käufer Unternehmer, bestehen Mängelgewährleistungsansprüche des Käufers nur, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Er muss uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
5. Verbraucher und alle sonstigen Käufer, die nicht Unternehmer sind, müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dieses gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
6. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstands weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind.
7. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
8. Wählt der Käufer den Rücktritt vom Vertrag wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
9. Wählt der Käufer Schadensersatz nach gescheiterter Nacherfüllung, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
10. Für Verbraucher verjähren Mängelgewährleistungsansprüche in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware. Gegenüber Käufern, die nicht Verbraucher sind, beträgt die Mängelgewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
11. Ist der Käufer nicht Verbraucher, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung oder das Angebot als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben beim Unternehmerkäufer vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben der Ware dar.
12. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Eventuelle Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
13. Wir sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zur Rücknahme der neuen Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung verpflichtet, wenn der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Käufer die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte oder dem Käufer ein ebensolcher daraus resultierender Rückgriffsanspruch entgegengehalten wird (Lieferantenregreß). Wir sind darüber hinaus verpflichtet, Aufwendungen des Käufers, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu ersetzen, die dieser im Verhältnis zum Endverbraucher im Rahmen der Nacherfüllung aufgrund eines bei Gefahrübergang von uns auf den Käufer vorliegenden Mangels der Ware zu tragen hatte. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Käufer seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
14. Die Verpflichtung gemäß § 6 Ziffer 13 ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von uns herrühren, oder wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.
15. Ihnen stehen die gesetzlichen Mängelgewährleistungsrechte zu.

§ 7 Haftungsbegrenzung


1. Bei leicht fahrlässigen und nicht unwesentlichen Pflichtverletzung beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden; dieser ist in der Höhe jedoch begrenzt auf den zehnfachen Wert des jeweiligen Werklohnes oder Produktes. Dieses gilt auch bei leicht fahrlässigen und nicht unwesentlichen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
3. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dieses gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
4. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

§ 8 Verwendung von Referenzmustern


Just Teamsport ist berechtigt, Muster des jeweils in Auftrag gegebenen Produktes als Referenz zu halten und zu nutzen; insbesondere zur Ausstellung auf Messen und zur Darstellung auf Werbematerialien.

§ 9 Eigentumsvorbehalt


1. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor, bei allen anderen Käufern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Käufer ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den Wechsel des Geschäftssitzes hat uns der Käufer unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte bei einer Pfändung nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns insoweit entstandenen Aufwand.
3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
4. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, soweit der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Bei (drohender) Zahlungsunfähigkeit im Falle des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. bei Insolvenz hat der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt zu geben, die Schuldner über die Abtretung zu informieren sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen an uns auszuhändigen.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderung um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen, vermischt ist.

§ 10 Schlussbestimmungen, anzuwendendes Recht


1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Rüsselsheim.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3. Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Rüsselsheim. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit den Käufern einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.